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Lohnnachweis Digital - allgemeine Informationen
Der digitale Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung Ihres Beitrags zur Gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter (z. B. Steuerberater) uns das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer. Die Meldung des Lohnnachweises ist im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens nur noch über Ihr systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net zulässig.mehr Informationen finden Sie hier
Lohnnachweis Digital - Meine Zugangsdaten funktionieren nicht
                                                                        Die Zugangsdaten mit der PIN sind nur
                                                                        für
                                                                        die Verwendung in
                                                                        Ihrem
                                                                        systemgeprüften
                                                                        Entgeltabrechnungsprogramm
                                                                        oder in der von
                                                                        Ihnen
                                                                        verwendeten systemgeprüften Ausfüllhilfe
                                                                        gedacht und
                                                                        funktionieren
                                                                        nicht bei meiner BGETEM.
                                                                        
Mit diesen Zugangsdaten haben Sie die Möglichkeit Ihre Stammdaten über ein Lohnabrechnungsprogramm Ihrer Wahl abzurufen um anschließend die neue UV-Meldung absetzen können.
Sofern Sie über kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, welches für die Nutzung mit dem Stammdatendienst zertifiziert ist, finden Sie im Abschnitt 9 der Infobroschüre Informationen zu möglichen Alternativen.
Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt:
https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung
                                                                Mit diesen Zugangsdaten haben Sie die Möglichkeit Ihre Stammdaten über ein Lohnabrechnungsprogramm Ihrer Wahl abzurufen um anschließend die neue UV-Meldung absetzen können.
Sofern Sie über kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verfügen, welches für die Nutzung mit dem Stammdatendienst zertifiziert ist, finden Sie im Abschnitt 9 der Infobroschüre Informationen zu möglichen Alternativen.
Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt:
https://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung
                                                                        Korrekturen für bereits abgegebene
                                                                        digitale
                                                                        Lohnnachweise
                                                                        nehmen Sie
                                                                        auf elektronischem Wege vor. Vor der
                                                                        Abgabe
                                                                        des korrigierten
                                                                        digitalen Lohnnachweises müssen Sie die
                                                                        bisherige Meldung
                                                                        stornieren. Eine Korrekturmeldung
                                                                        außerhalb
                                                                        des
                                                                        elektronischen
                                                                        Verfahrens ist nicht zulässig.
                                                                        
Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt: http://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung oder aber auch im FAQ auf der DGUV: https://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp
                                                                Allgemeine Informationen zum neuen UV-Meldeverfahren finden Sie auch auf unserem Internetauftritt: http://www.bgetem.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/entgeltnachweis-deuev-meldung oder aber auch im FAQ auf der DGUV: https://www.dguv.de/de/versicherung/uv-meldeverfahren/faq/index.jsp
Abgabe einer Unfallanzeige
                                                                            Für die Abgabe einer
                                                                            Unfallanzeige
                                                                            benötigen Sie
                                                                            Zugang zum MuB Portal.
                                                                            
Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie auch unser Passwort-vergessen-Funktion hier im Portal nutzen.
Eine Anleitung zur Abgabe einer Unfallanzeige finden Sie hier:
kurzanleitung-unfallanzeige
Ein PDF-Formular zur Abgabe von Unfallanzeigen finden Sie hier:
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/formulare/unfallanzeige
                                                                    Falls Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, können Sie auch unser Passwort-vergessen-Funktion hier im Portal nutzen.
Eine Anleitung zur Abgabe einer Unfallanzeige finden Sie hier:
kurzanleitung-unfallanzeige
Ein PDF-Formular zur Abgabe von Unfallanzeigen finden Sie hier:
https://www.bgetem.de/unfall-berufskrankheit/formulare/unfallanzeige
Meine BG ETEM - Passwort vergessen
                                                                            Falls Sie Ihre
                                                                            Zugangsdaten
                                                                            vergessen
                                                                            haben,
                                                                            können Sie auch
                                                                            unsere
                                                                            Passwort
                                                                                Vergessen
                                                                            Funktion im hier im Portal
                                                                            nutzen.
                                                                            
                                                                            
Sofern Sie die Zugangsdaten für das Portal zukünftig per E-Mail erhalten möchten, können Sie nach dem Login auch eine E-Mail-Adresse hinterlegen.
                                                                    Sofern Sie die Zugangsdaten für das Portal zukünftig per E-Mail erhalten möchten, können Sie nach dem Login auch eine E-Mail-Adresse hinterlegen.
Hotline der BG ETEM
                                                                    Falls Sie sonstige Fragen
                                                                    haben,
                                                                    können Sie sich
                                                                    auch
                                                                    gerne bei unserer Hotline
                                                                    melden.
                                                                    
                                                                    
Unsere Hotline ist telefonisch unter 0221 3778-0 zu erreichen.
                                                            Unsere Hotline ist telefonisch unter 0221 3778-0 zu erreichen.
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